AGB

ALLGEMEINE

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der Sorenos GmbH

Sorenos GmbH, Turmstraße 11, 78467 Konstanz, Deutschland

Stand: Mai 2026

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Sorenos GmbH, Turmstraße 11, 78467 Konstanz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau unter HRB 735248, nachfolgend „Verkäufer" genannt, und ihren Kunden, nachfolgend „Käufer" genannt. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Sorenos stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt. Auch wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Maßgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Version dieser AGB.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag beziehungsweise eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers maßgebend.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop des Verkäufers stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer, seinerseits ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben. Produktbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Internetseiten des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.

(2) Bestellungen des Kunden stellen ein verbindliches Angebot dar. Mit dem Absenden der Bestellung über den Online-Shop erklärt der Käufer verbindlich, die bestellten Waren erwerben zu wollen.

(3) Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, ausdrückliche Annahmeerklärung oder Lieferung der Ware durch Sorenos zustande. Die Annahme kann auch durch Übersendung einer Rechnung oder durch Auslieferung der Ware erfolgen.

(4) Automatisierte Bestellbestätigungen, insbesondere im Onlineshop, stellen noch keine Annahme des Angebots dar. Sie dokumentieren lediglich, dass die Bestellung des Käufers beim Verkäufer eingegangen ist und dienen der Information des Käufers über den Eingang seiner Bestellung.

(5) Sorenos ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise abzulehnen. Dies gilt insbesondere bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers, bei Lieferengpässen oder wenn die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist. Im Falle einer Ablehnung wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich informieren.

(6) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Verkäufer nicht gespeichert und ist nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abrufbar. Der Käufer kann den Vertragstext jedoch vor Absendung der Bestellung ausdrucken oder anderweitig speichern.

§ 3 Kundenkonto

(1) Für die Nutzung des Online-Shops ist die Einrichtung eines dauerhaften Kundenkontos erforderlich. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Änderungen der bei der Registrierung angegebenen Daten, insbesondere der Anschrift, der E-Mail-Adresse oder der Bankverbindung, sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

(2) Der Käufer ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten, insbesondere seines Passworts, selbst verantwortlich und hat diese vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Käufer hat sicherzustellen, dass die Zugangsdaten ausschließlich von ihm selbst oder von ihm autorisierten Personen verwendet werden.

(3) Der Käufer haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, sofern er die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten hat. Insbesondere haftet der Käufer für alle Bestellungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten getätigt werden, es sei denn, er weist nach, dass die Nutzung ohne sein Verschulden durch einen Dritten erfolgte.

(4) Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass seine Zugangsdaten von einem unbefugten Dritten missbraucht wurden oder werden könnten. In diesem Fall wird der Verkäufer das Kundenkonto vorübergehend sperren und dem Käufer neue Zugangsdaten zuweisen.

(5) Der Verkäufer ist berechtigt, das Kundenkonto bei Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei begründetem Verdacht auf Missbrauch, bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers vorübergehend zu sperren oder - soweit rechtlich zulässig - dauerhaft zu löschen. Der Käufer wird über eine Sperrung oder Löschung unverzüglich informiert.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(2) Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preis. Sorenos behält sich das Recht vor, Preise jederzeit zu ändern. Preisänderungen gelten nicht für bereits abgeschlossene Verträge. Für den Käufer maßgeblich ist der Preis, der zum Zeitpunkt der Bestellung im Online-Shop ausgewiesen war.

(3) Zusatzkosten wie Versand, Verpackungs- oder sonstige Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Versandkosten werden dem Käufer vor Abschluss des Bestellvorgangs angezeigt und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(4) Die Zahlung erfolgt auf Rechnung. Der Verkäufer behält sich vor, bei Neukunden oder bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Käufers Vorauskasse oder andere Sicherheiten zu verlangen.

(5) Rechnungen sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes beim Verkäufer an. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Verzugszinssatz beträgt für Rechtsgeschäfte, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Verkäufer behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

(7) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die weitere Ausführung laufender Aufträge bis zur Zahlung aller fälligen Forderungen einschließlich Zinsen und Kosten zurückzuhalten. Ferner ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.

(8) Sorenos ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei Erstbestellungen, bei Bestellungen mit hohem Warenwert, bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Käufers oder wenn der Käufer mit Zahlungen aus früheren Lieferungen in Verzug ist.

§ 5 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Mehrkosten für Teillieferungen trägt der Verkäufer, es sei denn, die Teillieferung erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers oder ist durch Umstände veranlasst, die der Käufer zu vertreten hat.

(3) Der Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden. Die Wahl des Versandweges und des Transportunternehmens obliegt dem Verkäufer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Verkäufer ist berechtigt, die Versandart nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen.

(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Versandkosten trägt. Der Käufer hat die Ware bei Anlieferung unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden gegenüber dem Transportunternehmen zu dokumentieren.

(5) Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Käufer. Bei Lagerung durch den Verkäufer betragen die Lagerkosten 0,5 Prozent des Rechnungsbetrages der zu lagernden Ware pro angefangene Woche, es sei denn, der Käufer weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer oder geringerer Lagerkosten bleibt vorbehalten.

(6) Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort als den Sitz des Käufers versandt, so trägt der Käufer die dadurch entstehenden Mehrkosten. Der Käufer trägt ferner das Risiko einer Verzögerung oder eines Verlustes der Sendung.

(7) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel sowie Verzögerungen bei der Anlieferung wesentlicher Roh- oder Betriebsstoffe.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Sorenos.

(2) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum von Sorenos. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung des Verkäufers.

(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an Sorenos ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung hiermit an. Die Abtretung erfolgt in Höhe des mit dem Verkäufer vereinbarten Rechnungsbetrages einschließlich Umsatzsteuer.

(4) Der Käufer bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen herauszugeben.

(5) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nicht gestattet. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und die Dritten auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer trägt die Kosten einer Intervention.

(6) Bei Zahlungsverzug ist Sorenos berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Rücknahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, der Verkäufer erklärt dies ausdrücklich. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer oder dessen Beauftragten Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren, in denen sich die Vorbehaltsware befindet, und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu dulden.

(7) Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als zehn Prozent, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.

§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Es gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.

(2) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel, Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Beanstandungen umgehend schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Die Untersuchung hat sich auf alle erkennbaren Mängel zu erstrecken, insbesondere auf Identität, Menge, Beschaffenheit und Verpackung der Ware.

(3) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen verdeckter Mängel ausgeschlossen.

(4) Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Die Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Rüge trägt der Käufer. Die Mängelanzeige hat den Mangel so genau wie möglich zu beschreiben.

(5) Bei berechtigter Mängelrüge hat der Käufer die beanstandete Ware zur Prüfung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Auf Verlangen des Verkäufers ist die beanstandete Ware frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge erstattet der Verkäufer die Kosten der günstigsten Versandart.

§ 8 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von Sorenos durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.

(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, sofern sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Bei unerheblichen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung, soweit gesetzlich zulässig. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, die jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

(4) Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat, sowie für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gelten im Übrigen die Regelungen zur Haftung in § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 9 Haftung

(1) Sorenos haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Sorenos nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist auf den bei Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sowie für sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden (soweit gesetzlich zulässig und keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt).

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

(5) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 10 Aufrechnung und Abtretung

(1) Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(2) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Sorenos. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

(3) Der Käufer kann gegenüber Forderungen des Verkäufers nur mit solchen Gegenansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, sowie der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Sorenos. Die Datenschutzerklärung ist auf der Website des Verkäufers unter www.sorenos.de abrufbar. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation auch elektronisch, insbesondere per E-Mail, erfolgen kann.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist - sofern der Kunde Kaufmann ist - der Sitz der Sorenos GmbH in Konstanz, Deutschland. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

(5) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers in Konstanz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Konstanz, Mai 2026